Babette Grütz
Entspannungstherapie 

Kooperation mit Krankenkassen 

Die Krankenkassen erstatten ganz oder teilweise Kursgebühren für Kurse der Gesundheitsprävention.
Jeder Versicherte kann pro Jahr maximal zwei gleichartige Kurse bezuschusst bekommen.
Voraussetzung für eine Kostenerstattung ist die regelmäßige Kursteilnahme (mind. 80%)
sowie die Anerkennung der Methode und des Kursleiters nach § 20 SGB V.

Meine Kursangebote zur „Progressive Muskelrelaxation“ sind von der "Zentralen Prüfstelle Prävention" zertifiziert
und werden daher von den meisten Krankenkassen bezuschusst.
Dazu stelle ich Ihnen am Ende des Kurses eine Teilnahmebescheinigung aus, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Abgesehen von der direkten Bezuschussung bieten die meisten Krankenkassen ein Bonuspunktesystem an.
Gerne stempele ich Ihnen die entsprechende Bescheinigung ab.

Es ist mir ein Anliegen, Ihnen ein breites Themenspektrum zum Thema Stress und Entspannung zu bieten
und Ihnen verschiedene Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Sie selbst für Ihre Gesundheit aktiv werden können.
Mein Veranstaltungsangebot geht dabei thematisch weit über das hinaus,
was der Gesetzgeber für die Bezuschussung von Präventionskursen nach § 20 SGB V zulässt.
Es gibt daher Workshops und Seminare, die nicht unter die Förderfähigkeit fallen.

Falls die Gebührenerstattung für Sie wichtig ist, fragen Sie bitte vor Kursbeginn bei Ihrer Krankenkasse nach,
ob die gewählte Veranstaltung für Sie erstattungsfähig ist!